Wenn ich um die Ecke denkend sarkastisch sein wollte (was mir allerdings so etwas von fremd ist), dann würde (du bemerkst, dass ich im Konjunktiv verweile) behaupten, dass die Betreiber des »Farmer's Table« das Wasser auf ihrer, wie geleckt aussehenden Anlage versprühen, was den „Grünflächen“ guttun würde, auf denen die Rinder und Kühe nach Nahrung suchen.
Andererseits beruhigt es mich zu sehen, dass auch fernab vom Balkan die vergleichbaren Dummheiten fabriziert werden, wie vor meiner Haustür.
Mich würde nun auch interessieren, ob die Kokoshälften, aus denen der aufgeschäumte Saft gesogen wurde, im Eigentum des Betreibers bleibt oder vom Gast entführt werden darf? Allein schon wegen des Fruchtfleischs.
Wer derart lustlos einen Rosmarinzweig auf eine Schweinerippe legt, der sollte mit selbigem ausgepeitscht werden.
Wenn ich eine Pasta mit Meeresfrüchten anbiete und dabei beim Tintenfisch alle nicht genießbaren Teile beim Anrichten nicht berücksichtige, dann sollte Gleiches auch für die Miesmuscheln gelten. Die Schalen (ganz im Gegensatz zu den Kokoshälften) lohnt es auch nicht ansatzweise nach Hause zu entführen.
Der Nörgler in mir hat heute Freigang – wie du lesen kannst. 😊😉
Beste Grüße an deine beiden Begleiterinnen!
Wolfram
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